Neue Fortbildung „Restaurator im Handwerk – Master Professional“

In 2020 ist die Fortbildung zum Restaurator im Handwerk durch eine bundeseinheitliche Fortbildungsverordnung nach § 42 der HwO neu geregelt worden. Diese ersetzt die bisherigen Rechtsvorschriften der Handwerkskammern. Ab 2023 wird die Fortbildung auf dem dritten Fortbildungsniveau mit der Bezeichnung „Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk – Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ abschließen. Dieser Abschluss ist somit gleichwertig mit dem Hochschulabschluss „Master“. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Meisterbrief.

Gliederung der Fortbildung/

  1. Fachübergreifender Teil/ Fachübergreifende Qualifikationen
  2. Fachspezifischer Teil/ Spezifische Qualifikationen

Dauer der Fortbildung

Die Vorbereitungsseminare zur Prüfung „Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk – Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ haben einen Umfang von 800 bis 880 Unterrichtsstunden, abhängig von dem jeweiligen Gewerk. Die Fortbildung wird innerhalb von 2 Jahren durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab, die von der Handwerkskammer Kassel, unter Mitwirkung von Prüfungsausschüssen abgenommen wird

Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile:

  • Prüfung der übergreifende Qualifikationen,
  • Prüfung der spezifische Qualifikationen und
  • Projektarbeit

Der Prüfungsteil Projektarbeit besteht aus

  • einer Projektierung von Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen,
  • der Ausführung von Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen,
  • einer Projektdokumentation,
  • einer Projektpräsentation und
  • einem Fachgespräch.

Kosten

Master Professional 3200 für den Fachübergreifender Teil zzgl. Prüfungsgebühren

Master Professional 5400 für den fachspezifischen Teil. Anmeldung über die Bundesfachgruppe der Parkettrestauratoren 

Fachübergreifender Teil, Grund- und Aufbauseminare (insg. 820 Unterrichtseinheiten + 800 Stunden Selbststudium)

Förderung

Die Fortbildungen für Gesellen und Meister werden wird im Rahmen des Aufstiegs-BAföG gefördert. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens-und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bis maximal 15.000 Euro erhalten. Der Zuschussanteil für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren liegen bei 50 %. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in An-spruch genommen werden. Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 %. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) stellt für die Fortbildung zum geprüften Restaurator im Handwerk Master Professional für Restaurierung im Handwerk Stipendien zur Verfügung.

https://www.denkmalschutz.de/denkmale-erleben/stipendienprogramm-restaurator-im-handwerk.html