Neue Fortbildung „Restaurator im Handwerk – Master Professional“
In 2020 ist die Fortbildung zum Restaurator im Handwerk durch eine bundeseinheitliche Fortbildungsverordnung nach § 42 der HwO neu geregelt worden. Diese ersetzt die bisherigen Rechtsvorschriften der Handwerkskammern. Ab 2023 wird die Fortbildung auf dem dritten Fort-bildungsniveau mit der Bezeichnung „Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk – Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ abschließen. Dieser Abschluss ist somit gleichwertig mit dem Hochschulabschluss „Master“. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Meisterbrief.
Gliederung der Fortbildung/
- Fachübergreifender Teil/ Fachübergreifende Qualifikationen
- Fachspezifischer Teil/ Spezifische Qualifikationen
Dauer der Fortbildung
Die Vorbereitungsseminare zur Prüfung „Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk – Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ haben einen Umfang von 800 bis 880 Unterrichtsstunden, abhängig von dem jeweiligen Gewerk. Die Fortbildung wird innerhalb von 2 Jahren durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab, die von der Handwerkskammer Kassel, unter Mitwirkung von Prüfungsausschüssen abgenommen wird
Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile:
- Prüfung der übergreifende Qualifikationen,
- Prüfung der spezifische Qualifikationen und
- Projektarbeit
Der Prüfungsteil Projektarbeit besteht aus
- einer Projektierung von Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen,
- der Ausführung von Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen,
- einer Projektdokumentation,
- einer Projektpräsentation und
- einem Fachgespräch.
Kosten
Geselle für Restaurierungsarbeiten/ Geselle/in für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege 3500 € zzgl. Prüfungsgebühren
Fachübergreifende Teil und Fachspezifischer Teil (insg. 460 Unterrichtseinheiten)
Master Professional 7600€ zzgl. Prüfungsgebühren
Fachübergreifender Teil, Grund- und Aufbauseminare (insg. 820 Unterrichtseinheiten + 800 Stunden Selbststudium)
Förderung
Die Fortbildungen für Gesellen und Meister werden wird im Rahmen des Aufstiegs-BAföG gefördert. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens-und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bis maximal 15.000 Euro erhalten. Der Zuschussanteil für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren liegen bei 50 %. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in An-spruch genommen werden. Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 %. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) stellt für die Fortbildung zum geprüften Restaurator im Handwerk Master Professional für Restaurierung im Handwerk Stipendien zur Verfügung.
https://www.denkmalschutz.de/denkmale-erleben/stipendienprogramm-restaurator-im-handwerk.html
Die Heinz-Stillger-Stiftung stellen für die Fortbildung Geselle/in und Meister/in für Restaurierungsarbeiten Stipendien zur Verfügung:
https://www.propstei-johannesberg.de/Stipendium_2022_Stillger_Stiftung.pdf