FachbetriebDenkmalplege 
 
 

Der wichtigste Beitrag zur denkmalpflegerischen Erhaltung historischer Bauwerke sind qualifizierte Handwerksbetriebe. Um in Deutschland und in Zukunft beim europaweiten Bestreben um Qualität am Bau und die Sicherung von Arbeitsplätzen zu fördern, vergibt die Arbeitsgemeinschaft Bildungszentren Denkmalpflege (ARGE Fortbildungszentren) für handwerkliche Denkmalpflege das Gütesiegel „Fachbetrieb für Denkmalpflege“. Der „Fachbetrieb für Denkmalpflege“ ist beim Bundespatentamt unter der Nummer 1065051 als eingetragenes Warenzeichen registriert.
Er ist dadurch rechtlich geschützt. Dieses Warenzeichen wird nur von der Arbeitsgemeinschaft der handwerklichen Bildungszentren Denkmalpflege vergeben.

Das Warenzeichen ist
    Ein Baustein im Qualitäts- und Sicherungssystem der Denkmalpflege und Altbausanierung.
    Ein Siegel für Kompetenz in der Denkmalpflege, dadurch für jeden Architekten und Bauherren erkennbar.

Das Qualitätssiegel wird an Betriebe vergeben, die in der Denkmalpflege tätig sind und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.
Für Gewerke, bei denen die Fortbildungsregelung existiert, arbeitet als denkmalfachlicher Leiter ein Restaurator im Handwerk. Sie erbringen den Nachweis der Kompetenz in der Denkmalpflege durch Vorlage von zwei Dokumentationen Ihrer ausgeführten Maßnahmen an Denkmalobjekten aus den letzten 5 Jahren. Sie führen eine Mitarbeiterliste, in der die für die Denkmalpflege qualifizierten Personen ausgewiesen sind. Die Art der Qualifikation ist zu benennen. Die Liste ist ständig zu aktualisieren. Nach Antragstellung, Vorliegen der zuvor genannten Voraussetzungen, Überprüfung der Maßnahme und Gebührenzahlung wird das Recht zur Führung des Warenzeichens erteilt. Das Recht zur Führung des Waren- zeichens, das ihren Firmennamen ergänzt, gilt 3 Jahre und ist nicht übertragbar. Nach Antrag mit Vorlage einer weiteren Dokumentation von ausgeführten Maß-nahmen aus den vergangenen drei Jahren wird nach Überprüfung das Recht zur Führung des Warenzeichens für weitere 3 Jahre vergeben.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne alle notwendigen Unterlagen per Post zu.