Mustervorlage zur Erläuterung des erforderlichen Lernumfangs zur Aushändigung an Prüfungsteilnehmende bei der Prüfungsanmeldung

 

Der Begriff „Lernumfang“, der sich aus den Wortteilen „Lernen“ und „Umfang“ zusammensetzt, wird im BBiG und in der HwO nicht definiert. Er wird deshalb im Folgenden erläutert:

 

Formen des Lernens Es gibt unterschiedliche Formen des Lernens. Grundsätzlich lassen sich drei Typen des Lernens unterscheiden:

 

  1. Systematische Weiterbildung und didaktisch angeleitetes Lernen, z. B. in Vorbereitungslehrgängen oder anderen Seminaren in unterschiedlichen

Durchführungsvariationen (Präsenzkurse, digitale Kurse, hybride Formate), innerbetriebliche Weiterbildung

 

  1. selbstgesteuertes und -organisiertes Lernen, dabei Umsetzung von Lernstrategien und Lernmethoden z. B. mit (digitalen) Lernmedien oder in Lerngruppen, Tutorien sowie Vor- und Nachbereitung von angeleitetem Lernen, Teilnahmen an Fachveranstaltungen

 

  1. Lernen im Arbeitsprozess, insbesondere berufliche Praxiserfahrungen

Alle Formen des Lernens können gleichermaßen zum Erwerb der erforderlichen Kompetenzen auf einer Fortbildungsstufe führen. In der Praxis treten Lernaktivitäten normalerweise in unterschiedlichen Kombinationen auf. Die Art des Lernens und auf welche Art der erforderliche Lernumfang erfüllt wird, ist im BBiG und in der HwO deshalb nicht vorgeschrieben. Es erfolgt deshalb auch keine Differenzierung zwischen Lehrgangsbesuch, Selbstlernen oder Erwerb beruflicher Praxiserfahrungen.

 

 

Muster Selbstauskunft

 

Hiermit bestätige ich … [Vorname Nachname], dass ich 1600 Zeitstunden für den Erwerb von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen, die Gegenstand der Fortbildungsprüfung zum/zur … [Abschlussbezeichnung nach Fortbildungsordnung] sind, aufgebracht habe.

Der Lernumfang wurde u. a. durch eine oder mehrere der folgenden Lernaktivitäten erbracht:

  • Lernen im Arbeitsprozess, insbesondere berufliche Praxiserfahrungen.
  • Systematische Weiterbildung und didaktisch angeleitetes Lernen, z. B. in Vorbereitungslehrgängen oder anderen Seminaren in unterschiedlichen Durchführungsvariationen (Präsenzkurse, digitale Kurse, hybride Formate), innerbetriebliche Weiterbildung.
  • Selbstgesteuertes und -organisiertes Lernen, dabei Umsetzung von Lernstrategien und Lernmethoden z. B. mit (digitalen) Lernmedien oder in Lerngruppen, Tutorien sowie Vor- und Nachbereitung von angeleitetem Lernen, Teilnahmen an Fachveranstaltungen.

 

 

Ort, Datum, Unterschrift